Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietvertrag

Zwischen dem Mieter und RAT-Immobilien (Strandbüro), im folgenden RAT genannt, wird für die Dauer der vereinbarten Zeit ein Mietvertrag über ein Mietobjekt geschlossen, der folgende Vereinbarungen beinhaltet:

1.1 Das Mietobjekt darf höchstens von der in der jeweils gültigen Preisliste angebotenen, maximalen Personenzahl belegt werden.

1.2 Das Mitbringen von Haustieren ist nur in dafür vorgesehenen Objekten gegen Voranmeldung und mit Flohhalsband oder andere Flohmittel (Frontline oder ähnliche) gestattet (Preis gem. Preisliste).

1.3 An Neben- bzw. Sonderkosten fallen die Endreinigung sowie Gästekarte an.

1.4 Mitzubringen ist sämtliche Wäsche, einschließlich Bettwäsche.

1.5 Die Gästekarte ist unmittelbar nach der Ankunft bei der Schlüsselübergabe zu bezahlen.

1.6 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und das Inventar sowie die Gemeinschaftsein-richtungen pfleglich und mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln. Schäden am Mietobjekt und dem Inventar sind RAT zu melden. Selbst oder von einem Mitbewohner fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden müssen ersetzt werden. Empfehlenswert ist der Abschluss einer Reise-Haftpflichtversicherung.

1.7 Eventuelle Beanstandungen sind unverzüglich RAT mitzuteilen. Wir machen darauf aufmerksam, dass jeder Mieter verpflichtet ist, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei evtl. entste-henden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Kommt der Mieter schuldhaft diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.

1.8 Die Objekt- bzw. Schlüsselübergabe erfolgt bei der Ankunft ab 16.00 Uhr, bei der Abreise bis 10.00 Uhr. Mietobjekte können neu belegt werden, wenn sie am Ankunftstag ohne näheren Bescheid bis 20.00 Uhr frei bleiben.

1.9 Wir empfehlen den Abschluß einer Reise-Rücktrittskostenabsicherung (Angebot RAT (Preis gem. Preisliste)).

2. Mietpreis

Die Mietpreise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.

3. Anmeldung und Bestätigung (Abschluss des Mietvertrages)

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung ist schriftlich, mündlich oder fern-mündlich möglich. Der Vertrag gilt erst mit dem Eingang der Buchungsbestätigung beim Gast und dem Eingang der Anzahlung bei RAT. Bei einer Abweichung zwischen Anmeldung und Bestätigung ist ein Rücktritt innerhalb von 10 Tagen möglich. Danach wird der abweichende Inhalt des neuen Angebotes für Sie und RAT verbindlich. Erklärt RAT, dass er die Anmeldung nicht annehmen kann, so wird er den bei der Anmeldung geleisteten Anzahlungsbetrag zurückerstatten. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit und bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4. Bezahlung

Die Zahlungsbedingungen sind in der Reisebestätigung / Rechnung ersichtlich. Die Vermietung erfolgt ausschließlich der aufgeführten Sonderleistung im Namen und für Rechnung des jeweiligen Objekteigentümers.

5. Rücktritt des Kunden

Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder belegt er das Mietobjekt nicht, so ist ein angemessener Ersatz für den Mietausfall für den Fall zu zahlen, dass das Mietobjekt nicht anderweitig belegt werden konnte oder der erzielte Mieterlös erheblich geringer ist.

Der Ersatz für den Mietausfall beträgt:

Bis 45 Tage vor Mietbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch Euro 80,-.

44 - 30 Tage vor Mietbeginn 25% des Mietpreises; 29 - 08 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises; 07 – 0 Tage vor Mietbeginn 100% des Mietpreises.

Kann das Mietobjekt weitervermietet werden, so werden dem Mieter in jedem Fall die Bearbeitungsgebühr von 10% des Mietpreises, mindestens jedoch Euro 80,- berechnet.

6. Beschränkung der Haftung

RAT haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Haftung ist auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

7. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche nach §§ 651c bis 651g BGB kann der Gast nur innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Vermietungsende geltend machen. Die Ansprüche — gleich aus welchem Rechtsgrund verjähren 6 Monate nach dem vertraglichen Vermietungsende.

8. Gerichtsstand

Klagen gegen den Vermieter bzw. RAT sind an dessen Sitz zu erheben.

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